AKTUELLES | Blog

Ausschussarbeit | CRISSonntag 18. Juli 2010

CRIS Delegationsreise in die Volksrepublik China

Vom 25. bis 29. Mai 2010 reiste eine Delegation des Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise (CRIS) unter Vorsitz von MdEP Dr. Wolf Klinz nach China um sich in Peking und Shanghai mit Mitgliedern des Chinesischen Volkskongresses, Führungspersönlichkeiten der Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie mit Repräsentanten aus Wirtschaft und Wissenschaft auszutauschen und zu beraten. Gespräche fanden u.a. zu folgenden Themen statt: globale Ungleichgewichte, Ursachen der Finanzkrise, Auswegstrategien sowie Chinas zukünftige Reformbemühungen. In Peking traf sich die Delegation mit Funktionären der chinesischen Zentralbank; Herrn Liu Mingkang, Vorsitzender der chinesischen Bankenaufsicht; Herrn Yin Zhongquing, Vize-Vorsitzender des Wirtschafts- und Finanzausschusses des chinesischen Kongresses sowie Herrn Zhu Guangyao, Vize-Minister des Finanzministeriums; Herrn Klaus Rohland, Leiter des chinesischen Weltbankrepresentanz und Herrn Jin Liquin, Vorsitzender des Aufsichtsrats des Staatsfonds China Investment Corporation. In Shanghai besuchte die Delegation u.a. die renomierte Tsinghua University, die China Europe International Business School und veranstaltete im Rahmen der Shanghai EXPO einen Workshop zu dem Thema: die EU-China Partnerschaft in der Folgezeit der Weltwirtschaftskrise. An diesem nahm u.a. chinesische Abgeordnete als auch Verantwortliche aus der chinesischen Wirtschaft teil. Nach einer Ansprache des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, hielt u.a. Dr. Klinz eine Rede, in der er auch die Öffnung der chinesischen Finanzmärkte und Liberalisierung der chinesischen Währung forderte.

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Ausschussarbeit | DEVEDienstag 13. Juli 2010

Steuerwesen und Entwicklung

In vielen Entwicklungsländern erfordert die nachhaltige Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die für die Verwirklichung und Wahrung der Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDG) erforderlich ist, eine Erhöhung der inländischen Einnahmen. Die Steuerquote, insofern existent bzw. messbar, liegt in diesen Ländern häufig nur zwischen 10 und 20% gegenüber 25 bis 40% in Industrieländern. Die Erhöhung der inländischen Einnahmen würde nicht nur zu mehr Spielraum bei der Unterstützung MDG-bezogener Ausgaben führen, sondern es einem Land auch ermöglichen, Eigenverantwortung für seine politischen Entscheidungen zu übernehmen. Wie in der Erklärung von Doha hervorgehoben, ist die Mobilisierung einheimischer Finanzressourcen zugunsten der Entwicklung ausschlaggebend für die weltweite Partnerschaft zugunsten der nachhaltigen Entwicklung, vor allem als Unterstützung der Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele und für die Finanzierung von Entwicklungsprioritäten. Allerdings fehlt es in vielen Entwicklungsländern an funktionierenden Steuerverwaltungssystemen. Dies ist mit Blick auf die Tatsache, dass ein funktionierendes Steuerwesen von grundlegender Bedeutung für die Staatsbildung und die Förderung des Staatsbürgertums ist, äußerst bedenklich. Aus gegebenem Anlass wird sich der Entwicklungsausschuss (DEVE) auf Basis eines Initiativberichts 'Tax and Development' mit obiger Thematik befassen. Ein erster Berichtsentwurf der federführenden Berichterstatterin ist für den 25. bzw. 26. Oktober geplant.

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PressemitteilungenDonnerstag 08. Juli 2010

Managergehälter

Im Zuge der aktuellen Debatte hat die KOM im April 2009 eine Überarbeitung der Empfehlung aus dem Jahr 2004 zur Einführung einer angemessenen Regelung für die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften vorgelegt. Eine weitere Empfehlung wurde für Managergehälter im Finanzdienstleistungsbereich veröffentlicht. Diese werden von den Vergütungsregeln in Basel III für Banken und neuen Vorgaben in der AIFM (alternative Investmentfondsmanager Richtlinie) flankiert. Die FDP im EP begrüßt eine Empfehlung der Kommission, steht legislativen Maßnahmen aber sehr kritisch gegenüber. Es ist nicht Aufgabe des Staates, in die Vergütungssysteme von Unternehmen regulatorisch einzugreifen – jedoch hat die Industrie sich trotz staatlicher Stützungen nicht gezügelt.

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Ausschussarbeit | ECONDonnerstag 08. Juli 2010

Eurokrise – Europäischer Währungs- und Stabilitätsfonds

Die FDP im EP fordert vier konkrete Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Krisen wie durch Griechenland verursacht: Erstens: die Europäische Kommission muss mehr Befugnisse und Rechte bekommen, um als Drehscheibe zu fungieren und nötige Sanktionen durchführen zu können. Zweitens: die Mitgliedstaaten müssen auf den Pfad der Tugend zurückgebracht werden. Hierfür wird ein überarbeitetes Regelwerk auf Basis des Stabilitäts- und Wachstumspaktes benötigt, das dem Faktor Wettbewerbsfähigkeit als neue Maßeinheit wesentlich mehr Bedeutung gibt. Die Kontrolle der Einhaltung muss verbessert werden und durch harte Sanktionsmechanismen verschärft werden ('Name and Shame', Warnung und Entzug des Stimmrechts bis zum Stopp von dem Mitgliedland zustehenden EU-Mitteln (Agrar-, Struktur- und Kohäsionsfonds) oder Strafzahlungen). Drittens: sollte die Kommission als Hüterin der Verträge mehr Rechte erhalten, um schon bei der Formulierung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedsstaaten und der Budgeterstellung den Mitliedstaaten Empfehlungen an die Hand geben zu können. Ebenso muss die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit ein zentraler Punkt der wirtschaftspolitischen Überlegungen der Mitgliedstaaten sein. Ziel kann nicht sein, Handels- und Leistungsbilanzüberschüsse nivellieren zu wollen, aber die Mitgliedsstaaten müssen akzeptieren, dass dauerhafte Lohn- und Gehaltsentwicklungen, die mit dem Produktivitätsfortschritt nicht im Einklang stehen, über kurz oder lang zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen werden. Viertens: muss die temporäre Lösung, die am Wochenende vom 8./9. Mai initiiert wurde, in einen dauerhaften Mechanismus überführt werden. Ein derartiger Krisenresolutionsmechanismus ist kein Bail-Out, er bedeutet nicht, dass die Mitglieder der Eurozone, falls ein Mitgliedsstaat seine Schulden nicht mehr alleine finanzieren kann, diese mit übernehmen und dafür mit verantwortlich sind. Eine derartige Mitverantwortung ist vertraglich ausgeschlossen. Finanzielle Unterstützung ist deshalb nicht als Schuldenübernahme, sondern als zeitlich beschränkte Kreditgewährung zu verstehen. Die Mobilisierung des internationalen Währungsfonds alleine wäre nicht zielführend.

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Ausschussarbeit | ECONDonnerstag 08. Juli 2010

Ratingagenturen

Die Ratingagenturen agieren in einer quasi Oligopol-Struktur (S&P, Moody's, Fitch). Das Europaparlament spricht sich schon lange für ein Tätigwerden der Kommission im Bereich Ratingagenturen aus (das erste Mal 2004). Die Kommission hat im November 2008 eine Regulierung zu Ratingagenturen präsentiert (etwas spät, da diese Forderungen nicht neu sind), was in erster Lesung mit folgenden Inhalten im April 2009 angenommen wurde: Registrierung von Ratingagenturen wird in Zukunft nötig sein, dies soll direkt über die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) geschehen (ab. Januar 2011). allgemein soll die Aufsicht soll stärker werden Interessenskonflikte sollen eliminiert werden, dafür gibt es detaillierte Vorschläge zur Aufsichtsratzusammensetzung, der Schaffung eines zusätzlichen internen Kontrollorgans und der Einführung eines Rotationsprinzips für Analysten die Methodologie von Ratings soll transparenter werden und eine gleich bleibende Qualität soll garantiert werden. Aufsichtsbehörden sollen aber ausdrücklich keinen inhaltlichen Einfluss auf die Ratings nehmen dürfen allgemein soll die Transparenz verbessert werden, hierzu gibt es verschärfte Offenlegungspflichten sowie die Pflicht, jährlich einen Transparenzbericht vorzulegen Die FDP im EP: stimmt mit der - wenn auch verspäteten - Aktion überein FDP im EP fordert mehr Transparenz und Verantwortung der Ratingagenturen, eine garantiert hohe Qualität, mehr Wettbewerb und die Überwindung von Interessenkonflikten und dadurch einen besseren Investorenschutz Die FDP hat den Kompromisstext (Erste Lesung) nicht mit unterschrieben, aber im Plenum unterstützt. Der Text ist insgesamt akzeptabel. Als negativ zu werten ist, dass der Zugang zum europäischen Markt durch die Vorschriften und Auflagen in der Praxis de facto erschwert wurde - dies macht es kleineren Ratingagenturen fast unmöglich, am europäischen Markt tätig zu sein und stärkt somit das Oligopol der großen drei. erwägt den Aufbau eines eigenen Länderratings, welches folgendermaßen aussehen könnte: Die FDP im Europäischen Parlament schlägt eine EU-Bewertungsstiftung nach dem Muster der deutschen Stiftung Warentest vor. Die neu zu gründende EU-Bewertungsstiftung führt zu mehr Wettbewerb mit und unter den etablierten Agenturen, die gezwungen wären, ihre Urteile zu überprüfen, sollten sie zu anderen Einschätzungen gelangen. Die Bewertungsstiftung muss unabhängig von der EZB und politischem Einfluss sein und darf keine Weisungen von der Kommission und den Mitgliedstaaten entgegen nehmen. Das bedeutet auch finanzielle Unabhängigkeit. Denkbar ist eine Startfinanzierung, die jeweils zu einem Drittel durch Kommission, Europäische Investitionsbank sowie durch die Finanzministerien der Eurozone getragen wird. Langfristig soll sich die Stiftung durch die Vermarktung von Bewertungen selbst finanzieren. Eine Vermarktung der Bewertungen darf nicht die gleichen Abhängigkeiten schaffen, wie bei den bestehenden Agenturen. Statt des zu bewertenden Unternehmens bezahlen Investoren für risikorelevante Informationen. Die Europäische Bewertungsstiftung sollte sich allein auf die Bewertung der Bonität der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschränken. Künftig sollten Staatsanleihen europäischer Mitgliedstaaten obligatorisch zwei Bewertungen aufweisen, eines davon von der EU-Bewertungsstiftung.

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Ausschussarbeit | ECONDonnerstag 08. Juli 2010

Eigenkapitalrichtlinienüberarbeitung | Basel IV

Mit Blick auf die Verschärfung der Eigenkapitaldefinition, die Einführung eines Verschuldungshebels ('Leverage Ratio'), Regelungen zur Begrenzung des Liquiditätsrisikos und den Aufbau von antizyklischen Kapitalpuffern hat Herr Karas (EPP) einen Initiativbericht vorgestellt. Dieser Initiativbericht dient dem ECON Ausschuss gegenwärtig als Arbeitsgrundlage für eine weitere Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie. Entsprechender Bericht steht im Zusammenhang mit dem Arbeitsdokument der Kommission 'Possible further changes to the capital requirement directive' von 2009. Die FDP im EP: hält eine Verschärfung der Eigenkapitaldefinition für gerechtfertigt, wenn die Qualität der anrechenbaren Elemente gewahrt bleibt. Die Problematik von stillen Einlagen, die entsprechend Basel IV nicht als hartes Kernkapital anerkennt werden, muss noch gelöst werden. sieht in der Einführung eines Schuldenhebels nicht das geeignete Präventivinstrument zur Begegnung von Krisen (Quote lässt Risikostruktur der Aktiva außer Acht). Befürwortet vielmehr eine neue (genauere) Kalibrierung der Eigenkapitalanforderungen. Ein Schuldenhebel sollte allenfalls als freiwillige Beobachtungsgröße im Rahmen der Säule II von Basel (Überprüfung der Risikostruktur) eingeführt werden. befürwortet die Einführung von Kennziffern zur Begrenzung des Liquiditätsrisikos, insofern eine ausreichende Flexibilität der anerkennungsfähigen Vermögenswerte (Ausweitung auf EZB-fähige Instrumente) garantiert wird. hält den Aufbau von antizyklischen Kapitalpuffern für sinnvoll, insofern die Stabilität der Kreditvergabe dadurch nicht geschwächt und ein 'one-size fits it all'-Ansatz vermieden wird.

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Ausschussarbeit | ECONDonnerstag 08. Juli 2010

Grenzüberschreitende Krisenbewältigung und Harmonisierung des Insolvenzrechts im Bankensektor

Die Kommission plant das Insolvenzrecht von Banken in den europäischen Mitgliedstaaten anzugleichen. Dies wird eine längerfristige Aufgabe werden. Ebenfalls arbeitet die Kommission an einem grenzüberschreitenden Krisenmanagement für die Bankenindustrie, was mit dem Insolvenzrecht und einer geordneten Abwicklung einhergeht. Die FDP im EP begrüßt die Arbeiten der KOM an diesem Unterfangen und erwartet die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen.

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MedienbeiträgeMittwoch 07. Juli 2010

wissen.de | EU begrenzt bei Banker-Boni nur den Baranteil

Wie viel Banker verdienen, bleibt Sache der Banken: Das ist der Kern eines Kompromisses zwischen EU-Kommission und Parlament. Beschränkungen wird es aber dennoch geben. Neben Boni sollen auch Luxuspensionen gescheiterter Geldmanager reguliert werden. Bonuszahlungen für Banker werden in der Europäischen Union nicht gesetzlich auf die Höhe ihres Fixgehalts beschränkt. Dies hatte das EU-Parlament zwar gefordert. Doch die britische Labour-Abgeordnete Arlene McCarthy, die den Vorschlag als Teil der neuen Eigenkapitalregeln für Banken durch das EU-Parlament steuerte, ließ sich in den finalen Verhandlungen mit der Kommission und den Mitgliedsstaaten auf einen Kompromiss ein: Demnach gibt es keine gesetzliche Obergrenze, jedes Geldhaus muss aber für sich ein gesundes Verhältnis von Fixgehältern zu Boni nach EU-weiten Grundsätzen festlegen. Das Parlamentsplenum hat diesem Kompromiss heute in Straßburg zugestimmt. Damit treten die Regeln 2011 in Kraft. Die Zustimmung der EU-Finanzminister am kommenden Dienstag gilt als Formsache. Eine verbindliche Obergrenze wird es allerdings für den Baranteil geben: Banken dürfen ab 2011 maximal 30 Prozent der Boni in bar ausschütten, bei üppigen Zahlungen 20 Prozent. Was üppig ist, müssen die europäischen Bankenaufseher definieren. Jede Bank muss die Zahlung der Boni über drei bis fünf Jahre strecken und kann Teile einbehalten, wenn zum Beispiel die Geschäfte eines Händlers später Verluste produzieren. "Es gibt keinen Weg zurück", sagte Binnenmarktkommissar Michel Barnier. "Banken müssen ihre Praxis radikal ändern und auch die Mentalität, die dazu geführt hat, dass in vielen Fällen so exzessive Risiken eingegangen wurden." Der SPD-Abgeordnete Udo Bullmann sagte: "Es wäre obszön, wenn die diskreditierte Bonuskultur bei den Banken einfach so weitergehen könnte." Von konkreten Obergrenzen in Euro und Cent – so auch von der Forderung nach maximal 500.000 Euro Gehalt bei staatlich gestützten Banken – war das Parlament abgerückt, weil der juristische Dienst der Kommission sicher war, dass die EU mit solchen Festlegungen ihre Kompetenzen überschreiten würde. Solche Regeln würden einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nicht standhalten, so die Auffassung der Brüsseler Juristen. Die Politik dürfe nicht die Gehälter festlegen, sagte auch der finanzpolitische Sprecher der FDP im EU-Parlament, Wolf Klinz. "Diese Aufgabe sollte in den bereits vorhandenen Gremienstrukturen wie Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Banken verbleiben." Durchsetzen konnte das Parlament, dass Pensionen für hochrangige Banker zunächst als Reservekapital in der Bank bleiben – ausgezahlt werden sie nur dann, wenn die Bank gesund ist. Damit will die EU verhindern, dass sich Fälle wie der von Fred Goodwin wiederholen: Er hatte als Chef die Royal Bank of Scotland, einst eine der größten europäischen Banken, in den Abgrund gesteuert. Danach war er mit einer Pension von jährlich 700.000 Pfund in Rente geschickt worden. "Luxuspensionen für gescheiterte Spitzenbanker sind künftig passé", sagte der CDU-Europaabgeordnete Burkhard Balz.

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