Die Ratingagenturen agieren in einer quasi Oligopol-Struktur (S&P, Moody's, Fitch). Das Europaparlament spricht sich schon lange für ein Tätigwerden der Kommission im Bereich Ratingagenturen aus (das erste Mal 2004).
Die Kommission hat im November 2008 eine Regulierung zu Ratingagenturen präsentiert (etwas spät, da diese Forderungen nicht neu sind), was in erster Lesung mit folgenden Inhalten im April 2009 angenommen wurde:
Registrierung von Ratingagenturen wird in Zukunft nötig sein, dies soll direkt über die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) geschehen (ab. Januar 2011).
allgemein soll die Aufsicht soll stärker werden
Interessenskonflikte sollen eliminiert werden, dafür gibt es detaillierte Vorschläge zur Aufsichtsratzusammensetzung, der Schaffung eines zusätzlichen internen Kontrollorgans und der Einführung eines Rotationsprinzips für Analysten
die Methodologie von Ratings soll transparenter werden und eine gleich bleibende Qualität soll garantiert werden. Aufsichtsbehörden sollen aber ausdrücklich keinen inhaltlichen Einfluss auf die Ratings nehmen dürfen
allgemein soll die Transparenz verbessert werden, hierzu gibt es verschärfte Offenlegungspflichten sowie die Pflicht, jährlich einen Transparenzbericht vorzulegen
Die FDP im EP:
stimmt mit der - wenn auch verspäteten - Aktion überein
FDP im EP fordert mehr Transparenz und Verantwortung der Ratingagenturen, eine garantiert hohe Qualität, mehr Wettbewerb und die Überwindung von Interessenkonflikten und dadurch einen besseren Investorenschutz
Die FDP hat den Kompromisstext (Erste Lesung) nicht mit unterschrieben, aber im Plenum unterstützt.
Der Text ist insgesamt akzeptabel. Als negativ zu werten ist, dass der Zugang zum europäischen Markt durch die Vorschriften und Auflagen in der Praxis de facto erschwert wurde - dies macht es kleineren Ratingagenturen fast unmöglich, am europäischen Markt tätig zu sein und stärkt somit das Oligopol der großen drei.
erwägt den Aufbau eines eigenen Länderratings, welches folgendermaßen aussehen könnte:
Die FDP im Europäischen Parlament schlägt eine EU-Bewertungsstiftung nach dem Muster der deutschen Stiftung Warentest vor. Die neu zu gründende EU-Bewertungsstiftung führt zu mehr Wettbewerb mit und unter den etablierten Agenturen, die gezwungen wären, ihre Urteile zu überprüfen, sollten sie zu anderen Einschätzungen gelangen.
Die Bewertungsstiftung muss unabhängig von der EZB und politischem Einfluss sein und darf keine Weisungen von der Kommission und den Mitgliedstaaten entgegen nehmen. Das bedeutet auch finanzielle Unabhängigkeit. Denkbar ist eine Startfinanzierung, die jeweils zu einem Drittel durch Kommission, Europäische Investitionsbank sowie durch die Finanzministerien der Eurozone getragen wird. Langfristig soll sich die Stiftung durch die Vermarktung von Bewertungen selbst finanzieren.
Eine Vermarktung der Bewertungen darf nicht die gleichen Abhängigkeiten schaffen, wie bei den bestehenden Agenturen. Statt des zu bewertenden Unternehmens bezahlen Investoren für risikorelevante Informationen.
Die Europäische Bewertungsstiftung sollte sich allein auf die Bewertung der Bonität der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschränken. Künftig sollten Staatsanleihen europäischer Mitgliedstaaten obligatorisch zwei Bewertungen aufweisen, eines davon von der EU-Bewertungsstiftung.
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