Reden im PlenumDienstag 14. Dezember 2010
Rating-Agenturen
Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden in wenigen Wochen eine neue Aufsichtsstruktur in Europa haben, die maßgeblich durch das Europäische Parlament gestaltet wurde. Unter diesen drei neuen Aufsichtsbehörden wird es eine geben, die für Märkte und Wertpapiere zuständig ist: ESMA.
ESMA wird bei der Registrierung und Beaufsichtigung der Ratingagenturen das letzte Wort haben und dafür verantwortlich sein, dass die Ratingagenturen das neue Regelwerk tatsächlich einhalten. ESMA kann, wenn es möchte, diese grenzüberschreitende Verantwortung an nationale Aufsichtsbehörden übertragen, wenn es sich um kleine und nur national tätige Aufsichtsbehörden handelt.
Der vorliegende Vorschlag ist also nichts anderes als eine Anpassung der Verordnung vom April 2009 an die neuen Verhältnisse, aber er stärkt die Rolle von ESMA. Er gibt der neuen Aufsichtsbehörde mehr Macht und Befugnisse, und – was ganz neu ist – er stattet ESMA auch mit Sanktionsmöglichkeiten aus. Ich begrüße das ausdrücklich, weil ich glaube, dass diese Stärkung der Position einer neuen Aufsichtsbehörde europäischen Zuschnitts die Glaubwürdigkeit im Markt tatsächlich stärken wird.
Ich habe nur einen einzigen Kritikpunkt. Wir haben seinerzeit bei der Verordnung im April 2009 eine politische Entscheidung getroffen, wie mit Ratings aus Drittstaaten in Europa umzugehen ist. Und wir haben damals gesagt: Sie können in Europa benutzt werden, wenn sie entweder dem Äquivalenzverfahren entsprechen oder wenn sie durch eine in Europa registrierte und zugelassene Ratingagentur unterstützt werden, das sogenannte endorsement-Verfahren.
Jetzt hat die Kommission auf level 2 dies abgeändert und sagt: endorsement kommt nicht mehr in Frage, es gilt de facto nur noch das Äquivalenzverfahren. Das halte ich für eine – da einseitig getroffen – undemokratische Vorgehensweise, und ich glaube, wir sollten bei der Entscheidung bleiben, die wir seinerzeit im April 2009 getroffen haben.
Wie der Kommissar auch ausgeführt hat, gibt es noch viele offene Punkte, was die Ratingagenturen betrifft, nämlich mangelnden Wettbewerb, unzureichende Transparenz, das Businessmodell, ob der Emittent oder der Investor zahlt, das kritisch überprüft werden muss. Fragen gibt es zum Bezahlsystem und auch zu der übermäßigen Abhängigkeit, denn in Wirklichkeit ist es so, dass die Ratingagenturen durch regulatorische Vorschriften vielfach zu de facto regulatorischen Zertifizierungsbehörden geworden sind. Das greife ich in dem Initiativbericht auf, und ich freue mich darauf, dass die Kommission im nächsten Jahr einen Legislativvorschlag dazu vorlegen wird.


