Reden im Plenum

Unter dieser Rubrik finden Sie meine Plenumsreden. Ein Gesamtverzeichnis meiner Reden finden Sie ferner auf den Seiten des Europäischen Parlaments.

Reden im PlenumMittwoch 22. Juni 2011

Economic Governance

  Wolf Klinz (ALDE ). - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange haben wir geglaubt, dass der Binnenmarkt und die Einführung einer gemeinsamen Währung automatisch zu einer Konvergenz der Wirtschaft und der Mitgliedstaaten führen würden und dass die Maastricht-Kriterien ausreichend für Disziplin sorgen. Die Wirklichkeit hat uns mittlerweile eingeholt. Die Steuerungsinstrumente haben sich als unzureichend herausgestellt und gegen sie ist in der Vergangenheit grob fahrlässig verstoßen worden. Eine einheitliche Währung und eine einheitliche Geldpolitik ohne eine starke Verzahnung auf dem Gebiet der Fiskal-, Budget-, Wirtschafts- und Sozialpolitik ist auf Dauer nicht machbar. Die EU macht jetzt einen neuen Anlauf. Bildlich gesprochen würde ich sagen, sie hat einen letzten Schuss. Wenn dieser letzte Schuss das Ziel verfehlt, dann droht schwerer Schaden. Die EU könnte sich in einer Phase der Regression finden, wir könnten Renationalisierung und Protektionismus wiedersehen und in der Eurozone erste Auflösungserscheinungen. Das neue Paket versucht, dies zu verhindern und eine neue Basis zu legen. Ich stimme diesem Paket zu, wenngleich ich vor dem Hintergrund der Missstände, die ich gerade geschildert habe, dieses Paket für halbherzig halte. Das europäische Semester droht möglicherweise sich als zentralistische bürokratische Übung herauszustellen. Der Pakt für den Euro ist möglicherweise zahnlos. Was fehlt, sind verbindliche Empfehlungen der Kommission. Was fehlt, sind automatische Ansätze, Sanktionen, die der Rat nur mit der umgekehrten qualitativen Mehrheitsentscheidung stoppen kann. Was sicherlich nötig ist, ist, dass das unwürdige, intransparente Geschacher der Ratsmitglieder in Hinterzimmern endlich aufhört. Was wir dringend brauchen, ist ein klarer Resolutionsmechanismus für den Finanzsektor, damit der wieder belastbar ist.

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Reden im PlenumMittwoch 15. Dezember 2010

Ratsgipfel zu einem permanenten Krisenmechanismus am 16. und 17. Dezember 2010

Frau Präsidentin! Martin Schulz hat Recht. Wir stecken in einer massiven Vertrauenskrise, und die Ratsmitglieder streuen den Bürgern Sand in die Augen. Sie sagen ihnen, alles sei unter Kontrolle, es bedürfe nur minimaler Vertragsänderungen unter Einführung eines permanenten Stabilisierungsmechanismus und dann sei die Sache in Ordnung. De facto ist die Situation nicht unter Kontrolle. Die Mitgliedstaaten reagieren anstatt zu agieren, sie springen von Feuer zu Feuer, aber sie können die Glut nicht löschen. Und die Märkte fragen sich: Wer führt eigentlich in Europa und in der Eurozone? Die EU ist an einer ganz kritischen Wendemarke. Wenn wir jetzt nicht den richtigen Weg einschlagen, werden wir noch nicht einmal den Status quo verteidigen können, sondern wir werden einen Rückschritt erleben. Was wir brauchen, sind weitere Integrationsschritte. Wir brauchen mehr Europa, wir müssen den Binnenmarkt vollenden, einschließlich des Dienstleistungssektors. Wir brauchen neben der Währungsunion auch eine Wirtschafts-, Budget- und Fiskalunion. Und wir brauchen eine starke Kommission, die das Recht und die Kraft hat, diese Wirtschaftsunion tatsächlich zu steuern und zu überwachen und dann auch automatisch Sanktionen auszulösen, wenn diese gerechtfertigt sind. Wenn wir diese Integrationsschritte haben, dann können wir auch über die Einführung von Eurobonds reden. Dann ist die Voraussetzung dafür geschaffen. Wir müssen bei alledem auch sicherstellen, dass wir langfristig die Investitionsmittel haben, die wir brauchen, trotz aller berechtigter Sparbeschlüsse, um die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union mittel- und langfristig zu sichern. Wir müssen den Bürgern endlich die Wahrheit sagen. Wir brauchen Lösungen ohne Scheuklappen und müssen ideologiefrei diskutieren und aufhören, uns durchwursteln zu wollen. Was gefragt ist, ist langfristig angelegtes Handeln und nicht kurzfristiges Reagieren

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Reden im PlenumDienstag 14. Dezember 2010

Rating-Agenturen

Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden in wenigen Wochen eine neue Aufsichtsstruktur in Europa haben, die maßgeblich durch das Europäische Parlament gestaltet wurde. Unter diesen drei neuen Aufsichtsbehörden wird es eine geben, die für Märkte und Wertpapiere zuständig ist: ESMA. ESMA wird bei der Registrierung und Beaufsichtigung der Ratingagenturen das letzte Wort haben und dafür verantwortlich sein, dass die Ratingagenturen das neue Regelwerk tatsächlich einhalten. ESMA kann, wenn es möchte, diese grenzüberschreitende Verantwortung an nationale Aufsichtsbehörden übertragen, wenn es sich um kleine und nur national tätige Aufsichtsbehörden handelt. Der vorliegende Vorschlag ist also nichts anderes als eine Anpassung der Verordnung vom April 2009 an die neuen Verhältnisse, aber er stärkt die Rolle von ESMA. Er gibt der neuen Aufsichtsbehörde mehr Macht und Befugnisse, und – was ganz neu ist – er stattet ESMA auch mit Sanktionsmöglichkeiten aus. Ich begrüße das ausdrücklich, weil ich glaube, dass diese Stärkung der Position einer neuen Aufsichtsbehörde europäischen Zuschnitts die Glaubwürdigkeit im Markt tatsächlich stärken wird. Ich habe nur einen einzigen Kritikpunkt. Wir haben seinerzeit bei der Verordnung im April 2009 eine politische Entscheidung getroffen, wie mit Ratings aus Drittstaaten in Europa umzugehen ist. Und wir haben damals gesagt: Sie können in Europa benutzt werden, wenn sie entweder dem Äquivalenzverfahren entsprechen oder wenn sie durch eine in Europa registrierte und zugelassene Ratingagentur unterstützt werden, das sogenannte endorsement-Verfahren. Jetzt hat die Kommission auf level 2 dies abgeändert und sagt: endorsement kommt nicht mehr in Frage, es gilt de facto nur noch das Äquivalenzverfahren. Das halte ich für eine – da einseitig getroffen – undemokratische Vorgehensweise, und ich glaube, wir sollten bei der Entscheidung bleiben, die wir seinerzeit im April 2009 getroffen haben. Wie der Kommissar auch ausgeführt hat, gibt es noch viele offene Punkte, was die Ratingagenturen betrifft, nämlich mangelnden Wettbewerb, unzureichende Transparenz, das Businessmodell, ob der Emittent oder der Investor zahlt, das kritisch überprüft werden muss. Fragen gibt es zum Bezahlsystem und auch zu der übermäßigen Abhängigkeit, denn in Wirklichkeit ist es so, dass die Ratingagenturen durch regulatorische Vorschriften vielfach zu de facto regulatorischen Zertifizierungsbehörden geworden sind. Das greife ich in dem Initiativbericht auf, und ich freue mich darauf, dass die Kommission im nächsten Jahr einen Legislativvorschlag dazu vorlegen wird.

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Reden im PlenumMittwoch 10. November 2010

AIFM Debatte

Herr Präsident! Nach langwierigen Verhandlungsrunden haben sich Parlament, Rat und Kommission schlussendlich auf einen gemeinsamen Text zur Regulierung von alternativen Investmentfondsmanagern geeinigt. Ich begrüße das, und ich muss meinen Kollegen Robert Goebbels korrigieren: Wir haben den ursprünglichen Vorschlag zurückschicken wollen, weil wir glaubten, dass die alternativen Investmentfonds so unterschiedlich sind – Hegdefonds, private equity und Liegenschaftsfonds –, dass sie jeweils eine eigene Regulierung erfordern. Immerhin, wir haben jetzt einen Text, den wir ohne Abstriche unterschreiben und unterstützen können. Der allumfassende Ansatz, der uns zunächst gestört hat, ist in wesentlichen Punkten geändert worden. Insofern haben wir kein Problem mehr. Das Ziel der Richtlinie war, mehr Transparenz für die Aufsichtsorgane, aber vor allem auch für die Investoren zu schaffen, um auf diese Weise systemische Risiken rechtzeitig und frühzeitig erkennen und somit entsprechend dagegen vorgehen zu können. Ich bin persönlich für Regeln, an die sich alle in der EU tätigen Fondsmanager halten müssen. Gleichzeitig halte ich aber nichts davon, dass wir Europa zu einer Festung oder gar zu einem Gefängnis ausbauen und dass europäische Anlage suchende Institute außerhalb Europas nicht zum Zuge kommen können. Deshalb haben wir zunächst einmal den Vorschlag, so wie er im Ausschuss vorgestellt worden ist, nicht mittragen können. Der jetzt gefundene Kompromiss löst dieses Problem. Er verspricht weiterhin offene Märkte. Ein weiterer Grund für unsere zunächst ablehnende Haltung waren die Vorschriften im Bereich private equity , die dazu geführt hätten, dass es hier tatsächlich zu Wettbewerbsverzerrungen gekommen wäre. Die Auflagen für private equity , wie sie zunächst formuliert waren, hätten selbst gegenüber börsennotierten Unternehmen einen deutlichen Nachteil gebracht. Der jetzt vorliegende Kompromisstext beseitigt diesen Mangel, und er unterbindet – etwas, was wir ausdrücklich begrüßen – das asset stripping . Insgesamt also sind wir mit dem Vorschlag sehr zufrieden. Er schafft klare Rahmenbedingungen und Regeln für die alternativen Investmentfondsmanager. Er sorgt für mehr Transparenz zur Erkennung systemischer Risiken. Er sorgt damit für mehr Stabilität. Er stärkt den Binnenmarkt, weil er den EU-Pass einführt, nach einer Übergangszeit auch für außereuropäische Manager. Er sorgt für einen klaren, nicht verzerrten Wettbewerb. Schlussendlich schafft er eine klare, neue Aufgabenstellung für die Europäische Aufsichtsbehörde ESMA. Ich möchte zum Schluss nicht nur meinen Kollegen, sondern vor allem der belgischen Ratspräsidentschaft danken, die mit unermüdlichem Einsatz die Sache zu einem Erfolg gebracht hat.

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Reden im PlenumMittwoch 20. Oktober 2010

G-20 und Finanzkrise vor dem Hintergrund der europäischen Ratssitzung am 28. / 29. Oktober

Herr Präsident, liebe Kollegen! Auf der Höhe der Finanzkrise haben die G20-Staaten ein gemeinsames Vorgehen bei der Stabilisierung der Finanzmärkte versprochen. Heute, zwei Jahre danach, sind wir von einer globalen Antwort noch weit entfernt. Die beschlossenen Maßnahmen folgen vielfach nationalen Interessen und Überlegungen. Der anfängliche Elan ist verflogen, und oft herrscht schon wieder die Einstellung business as usual . Mervyn King von der Bank of England hat es auf den Punkt gebracht. „The need to act in the collective interest has yet to emerge“, hat er gesagt. Der Krisenausschuss macht in seinem Zwischenbericht deutlich, dass Europa an einer ganz kritischen Wegmarke steht. Wir brauchen eine Vertiefung der Integration, mehr Abstimmung unserer Wirtschafts- und Budget-Politik, wir brauchen europäische Infrastrukturprojekte in den Bereichen Energie, Verkehr und Telekommunikation. Wir brauchen einen funktionierenden Binnen- und Arbeitsmarkt und die notwendigen Ressourcen, um unsere anspruchsvollen Wachstumsziele der EU-2020-Strategie erreichen zu können. Wir brauchen innovative Finanzierungsquellen, um das Potenzial des KMU-Sektors ausschöpfen zu können. Wir brauchen mehr Gemeinschaftsmethode und weniger Intergouvernementalität. Stillstand bedeutet hier Rückschritt und nicht status quo . Die Schuldenkrise in Europa zeigt deutlich, dass Stabilität und Vertrauen nicht ohne Disziplin zu haben sind. Die Vorschläge von Kommissar Olli Rehn und der Task Force von Van Rompuy wollen ein diszipliniertes Verhalten der Mitgliedstaaten sicherstellen. Leider haben die Finanzminister vorgestern in Luxemburg auf Geheiß des deutsch-französischen Duos diese Vorschläge in den Wind geschlagen – eine verpasste Chance und ein schlechter Tag für unsere Bürger, die sich zu Recht einmal mehr von der Politik getäuscht sehen.

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Reden im PlenumMittwoch 06. Oktober 2010

Basel II und die Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie CRD IV

Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Wenn Banken mehr Kapital für Kredite und für Finanzinstrumente vorhalten müssen, dann erhöht sich ihre Fähigkeit, Verluste zu tragen. Die jüngsten Vorschläge des Basel-Ausschusses bauen auf diesem stabilitätsorientierten Ansatz auf. Leider adressiert der Basel-Ausschuss das Problem systemrelevanter Banken bisher nicht ausreichend. Ich begrüße daher die Forderung unseres Kollegen Othmar Karas, die Anforderungen für die Liquiditätsstandards von dieser Systemrelevanz abhängig zu machen. Sprich: Für Banken, die wegen ihrer Größe oder Vernetzung mit dem globalen Finanzsystem im Krisenfall durch den Steuerzahler aufgefangen werden müssen, sollten entsprechend strengere Anforderungen gelten. Differenzierter sollten wir mit dem Faktor Verschuldungshebel umgehen. Nur wenn empirisch belegt ist, dass dieses Instrument nicht zu Arbitrageeffekten und Wettbewerbsverzerrungen führt und einer überhitzten Kreditvergabe tatsächlich entgegenwirkt, sollten wir eine verbindliche Verankerung in Säule I in Erwägung ziehen. In jedem Fall ist es notwendig, dass diese Vorschläge jetzt global umgesetzt werden. Wir dürfen es nicht zulassen, dass die amerikanischen Behörden die Vorschläge von Basel maßgeblich beeinflussen, sie aber dann anschließend nicht umsetzen. Der G20-Gipfel im nächsten Monat in Seoul wird zeigen, ob und in wie weit wir dieses Ziel erreichen können.

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Reden im PlenumDienstag 06. Juli 2010

Europäische Finanzmarktaufsicht

Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Auch die Mitglieder des Rates wissen, dass die Schwächen des Aufsichtssystems eine der Ursachen für die größte globale Finanzkrise sind oder waren, die wir seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts erlebt haben. Sie wissen auch, dass die Folgen dieser Krise nicht durch nationale Maßnahmen allein bewältigt werden können, sondern indem wir nach globalen, zumindest aber nach europäischen Antworten suchen. Der Rat sollte wissen, das Europäische Parlament wünscht sich nicht aus Rechthaberei oder Starrsinn, sondern aus tiefer, fraktionsübergreifender Überzeugung eine unabhängige europäische Aufsichtsstruktur und einen systemischen Risikoausschuss. Nur so kann über ein einheitliches Regelwerk, eine einheitliche Interpretation und Anwendung dieses Regelwerks Transparenz und Investorenschutz gesichert werden. Die Krise zeigt deutlich: Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Europa im Finanzbereich, und Stillstand wäre Rückschritt. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Scheinheiligkeit aufgeben, mit der sie bei G20-Treffen nach globalen Lösungen rufen, zuhause zumindest europäische Regelungen einfordern, sich in den Trilog-Gesprächen aber de facto jedem Kompromiss verweigern.

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Reden im PlenumDienstag 15. Juni 2010

Öffentliches Angebot von Wertpapieren und Harmonisierung der Transparenzanforderungen (Aussprache)

Herr Präsident, Herr Kommissar! Wenn ich etwas über vier Minuten spreche, werde ich mich bei meinen Schlussbemerkungen kürzer fassen, so dass ich insgesamt nicht über sechs Minuten hinauskomme. Die Wertpapierprospekt-Richtlinie ist ursprünglich 2003 zusammengestellt und damals schon mit der Auflage versehen worden, im September 2009 überarbeitet zu werden. Das ist hiermit geschehen. Die Prospektrichtlinie dient der Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten als Voraussetzung für das öffentliche Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zu einem geregelten Markt innerhalb der Europäischen Union. Die jetzige Revision betrifft im Wesentlichen technische Aspekte, und sie dient der Beseitigung von Rechtsunsicherheiten und ungerechtfertigt hohen Anforderungen. Ich möchte zunächst allen Kolleginnen und Kollegen, die hier mitgearbeitet haben, und auch allen Schattenberichterstattern herzlich danken. Es war eine sehr gute Zusammenarbeit, auch mit der Kommission. Und ohne diese gute Zusammenarbeit wäre es auch nicht möglich gewesen, in weniger als zehn Monaten in erster Lesung tatsächlich dieses Paket zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Die Vereinbarung, die wir – auch in den Trilog-Gesprächen – getroffen haben, möchte ich kurz vorstellen, und zwar in Form der acht Hauptpunkte, auf die wir uns verständigen konnten. Zunächst einmal war ein Ziel, dass wir gerade für mittlere und kleinere Unternehmen den Zugang zu Kapital auf dem Markt erleichtern. Sie wissen, dass sich in Amerika ein viel höherer Prozentsatz – auch beim Mittelstand – über den Markt finanziert, während es in Europa – gerade bei den kleineren Unternehmen – üblich ist, sich im Wesentlichen über Kredite von Banken zu finanzieren. Wir wollen hier die Möglichkeit auch für kleinere Unternehmen eröffnen, den Markt stärker als bisher zu nutzen. Deswegen haben wir den Schwellenwert für die Ausnahme von der Prospektpflicht, die ja für kleine und mittlere Unternehmen mit Bürokratie und Kosten behaftet ist, von 2,5 Millionen auf 5 Millionen Euro angehoben. Der zweite Punkt betrifft den Anlegerschutz: Wir wollen sicherstellen, dass bei dieser Erleichterung nicht der kleine Privatanleger möglicherweise nicht mehr ausreichend geschützt ist. Deswegen ist der Schwellenwert für die Ausnahme von der Prospektpflicht bei Wertpapieren von einer Stückelung von 50 000 auf eine Stückelung von 100 000 angehoben worden. Das dritte Thema war die Frage: Wie können Mitarbeiter an dem Aktienkapital eines Unternehmens beteiligt werden, ohne dass dieses Unternehmen die etwas kostenintensive Notwendigkeit einer Prospektauflegung erfüllen muss? Also eine Erleichterung der Prospektpflicht bei dem Angebot von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Hier haben wir eine Proportionalitätsklausel eingeführt, wir haben unnötige Offenlegungspflichten gestrichen. Wir haben gleichzeitig aber sichergestellt, dass es ein Basisinformationsdokument gibt, so dass die Mitarbeiter, die von dieser Mitarbeiterbeteiligung profitieren, in etwa wissen, was sie bekommen. Gleichzeitig haben wir sichergestellt, dass Unternehmen, die in einem dritten Staat, außerhalb der Europäischen Union börsennotiert sind, ebenfalls von einer Prospektpflicht befreit werden – so wie die europäischen Unternehmen –, wenn sie ihren Mitarbeitern Aktien anbieten, wenn sie bei den Offenlegungspflichten Gleichwertigkeit nachweisen können. Der vierte Bereich, über den wir diskutiert und wo wir uns geeinigt haben, betrifft die so genannte Zusammenfassung des Prospekts. Sie müssen sich das so vorstellen: Normalerweise ist ein Prospekt ein sehr dickes, voluminöses Dokument, das vielfach mehrere hundert Seiten umfasst. Es gibt eine Zusammenfassung, die aber vielfach auch noch 50, 60 oder 70 Seiten umfasst. Wir wollten vom Parlament her dies auf sogenannte key investor information verkürzen, oder ein Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger wie wir es bei den klassischen Investmentfonds, bei den UCITS haben. Die Kommission hatte daran eigentlich nicht gedacht, sondern wollte nur sicherstellen, dass in dieser Zusammenfassung wirklich die Schlüsselinformationen enthalten sind. Wir haben uns jetzt darauf verständigt, dass wir die Zusammenfassung als solche bestehen lassen, dass wir aber gleichzeitig sicherstellen, dass wirklich Schlüsselinformationen darin enthalten sind, die durch Vorgaben der Richtlinie wie auch durch eine Ausarbeitung auf Level 2 endgültig festgelegt werden. Damit wird es gelingen, diese sogenannte Zusammenfassung wesentlich zu kürzen, nicht mehr 60, 70 oder 80 Seiten, sondern vielleicht nur 20 oder 30 Seiten, um damit eine – vor allem für den Kleinanleger – lesbare Lektüre zu haben. Das ist wichtig, damit der Kleinanleger hier nicht verloren geht. Fünftens die Haftungsfrage: Wenn ein Prospekt erstellt wird, wer haftet für den Inhalt? Vor allem wenn ein Intermediär sich dieses Prospekts bedient, wenn er eigenmächtig den Inhalt verändert, dann haftet dieser Intermediär. Die Prospektpflicht endet entweder dann, wenn die Angebotsfrist abgelaufen ist, oder wenn der Handel begonnen hat, je nachdem, welcher dieser Termine später liegt. Siebtens eine Revisionsklausel: Wie beim ersten Mal, so wird auch diesmal in fünf Jahren diese Richtlinie wieder überprüft werden. Letzter Punkt: Wir haben hier das erste Dokument, das an die Regelungen des Lissabon-Vertrags angepasst worden ist. Es ist nicht zuletzt unter dem Einfluss der Vorsitzenden des ECON-Ausschusses gelungen, hier sicherzustellen, dass das Parlament genügend Zeit bekommt. Wir bekommen drei Monate Zeit, um auf die Kommission zu reagieren und noch einmal eine Verlängerung von drei Monaten, wenn es nötig ist. Gleichzeitig haben wir uns verpflichtet, wenn es wirklich nicht anders geht, ein early approval zu geben, d.h. innerhalb kürzester Zeit zu arbeiten. Insofern sind alle Seiten zufriedengestellt.

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